Rechtssatz RS0039159
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0039159
Entscheidungsdatum
23.09.2019
Rechtssatz
Für das gegen den Arbeitgeber gerichtete Begehren auf Feststellung der Dauer eines in der Vergangenheit beendeten Arbeitsverhältnisses ist der Rechtsweg zulässig. Ein rechtliches Interesse an der Feststellung ist auch zu bejahen, wenn sie für sozialversicherungsrechtliche Belange maßgeblich ist; es ist Sache der Verwaltungsbehörde, welche Schlüsse sie aus der arbeitsgerichtlichen Entscheidung für das öffentlich - rechtliche Versicherungsverhältnis zieht.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 138/92
Entscheidungstext OGH 02.09.1992 9 ObA 138/92
Veröff: EvBl 1993/43 S 205
- 9 ObA 311/92
Entscheidungstext OGH 24.02.1993 9 ObA 311/92
Auch
- 9 ObA 97/02h
Entscheidungstext OGH 05.06.2002 9 ObA 97/02h
Auch; nur: Ein rechtliches Interesse an der Feststellung ist auch zu bejahen, wenn sie für sozialversicherungsrechtliche Belange maßgeblich ist. (T1)
- 8 ObA 156/02b
Entscheidungstext OGH 08.08.2002 8 ObA 156/02b
nur: Für das gegen den Arbeitgeber gerichtete Begehren auf Feststellung eines in der Vergangenheit beendeten Arbeitsverhältnisses ist ein rechtliches Interesse an der Feststellung zu bejahen, wenn sie für sozialversicherungsrechtliche Belange maßgeblich ist; es ist Sache der Verwaltungsbehörde, welche Schlüsse sie aus der arbeitsgerichtlichen Entscheidung für das öffentlich - rechtliche Versicherungsverhältnis zieht. (T2)
Beisatz: Das Feststellen von Dienstverhältnissen ist jedenfalls für das Vorliegen von Versicherungszeiten zur Erreichung der Alterspension von Interesse. (T3)
- 8 ObA 48/04y
Entscheidungstext OGH 27.05.2004 8 ObA 48/04y
Auch; nur: Für das gegen den Arbeitgeber gerichtete Begehren auf Feststellung der Dauer eines in der Vergangenheit beendeten Arbeitsverhältnisses ist der Rechtsweg zulässig. Ein rechtliches Interesse an der Feststellung ist auch zu bejahen, wenn sie für sozialversicherungsrechtliche Belange maßgeblich ist. (T4)
- 8 ObA 76/06v
Entscheidungstext OGH 23.11.2006 8 ObA 76/06v
Auch; nur T1; Veröff: SZ 2006/174
- 9 ObA 10/06w
Entscheidungstext OGH 02.03.2007 9 ObA 10/06w
Auch; nur T4
- 9 ObA 57/16x
Entscheidungstext OGH 28.10.2016 9 ObA 57/16x
Auch; Veröff: SZ 2016/113
- 9 ObA 91/19a
Entscheidungstext OGH 23.09.2019 9 ObA 91/19a
nur: Für das gegen den Arbeitgeber gerichtete Begehren auf Feststellung der Dauer eines in der Vergangenheit beendeten Arbeitsverhältnisses ist der Rechtsweg zulässig. (T5)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0039159
Zuletzt aktualisiert am
29.10.2019
Dokumentnummer
JJR_19920902_OGH0002_009OBA00138_9200000_001