Rechtssatz RS0042221
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0042221
Entscheidungsdatum
22.01.2008
Rechtssatz
Unter dem "Verhandeln" ist die Erstattung von Vorbringen und die Stellung von Anträgen sowie die Stellungnahme zu Vorbringen und Anträgen des Prozeßgegners zu verstehen. Das ungerechtfertigte Unterbleiben der Parteienvernehmung bei voller Wahrung der Möglichkeit, Prozeßvorbringen zu erstatten oder Anträge zu stellen, begründet daher keine Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 4 ZPO.Unter dem "Verhandeln" ist die Erstattung von Vorbringen und die Stellung von Anträgen sowie die Stellungnahme zu Vorbringen und Anträgen des Prozeßgegners zu verstehen. Das ungerechtfertigte Unterbleiben der Parteienvernehmung bei voller Wahrung der Möglichkeit, Prozeßvorbringen zu erstatten oder Anträge zu stellen, begründet daher keine Nichtigkeit nach Paragraph 477, Absatz eins, Ziffer 4, ZPO.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 547/72
Entscheidungstext OGH 30.05.1972 4 Ob 547/72
- 4 Ob 518/75
Entscheidungstext OGH 08.04.1975 4 Ob 518/75
Vgl auch
- 6 Ob 556/79
Entscheidungstext OGH 23.05.1979 6 Ob 556/79
- 3 Ob 540/87
Entscheidungstext OGH 02.03.1988 3 Ob 540/87
- 1 Ob 625/89
Entscheidungstext OGH 06.09.1989 1 Ob 625/89
nur: Unter dem "Verhandeln" ist die Erstattung von Vorbringen und die Stellung von Anträgen sowie die Stellungnahme zu Vorbringen und Anträgen des Prozeßgegners zu verstehen. (T1)
- 8 Ob 202/00i
Entscheidungstext OGH 07.09.2000 8 Ob 202/00i
- 9 ObA 111/01s
Entscheidungstext OGH 27.06.2001 9 ObA 111/01s
Vgl; nur T1; Beisatz: Unter "Verhandeln" ist nicht primär die Parteienvernehmung zu verstehen, sondern die Gelegenheit zur Erstattung von Vorbringen und zur Stellungnahme zu Vorbringen und Anträgen des Prozessgegners. (T2)
- 6 Ob 143/01z
Entscheidungstext OGH 23.08.2001 6 Ob 143/01z
Auch
- 10 ObS 44/04z
Entscheidungstext OGH 27.04.2004 10 ObS 44/04z
Beisatz: Das Unterbleiben der Parteienvernehmung bei voller Wahrung der Möglichkeit, Prozessvorbringen zu erstatten und Anträge zu stellen, kann allenfalls nur - je nach den Umständen des Einzelfalles - einen einfachen Verfahrensmangel bewirken. (T3)
- 4 Ob 176/07x
Entscheidungstext OGH 22.01.2008 4 Ob 176/07x
nur T1; Veröff: SZ 2008/6
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0042221
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011
Dokumentnummer
JJR_19720530_OGH0002_0040OB00547_7200000_001