Rechtssatz RS0042374
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0042374
Entscheidungsdatum
19.09.2012
Rechtssatz
Unterlässt das Erstgericht im Fall der Abweisung des auf eine Versehrtenrente gerichteten Begehrens die Entscheidung über das Eventualbegehren gemäß § 82 Abs 5 ASGG und wird dieser Mangel im Berufungsverfahren nicht gerügt, so scheidet das Eventualbegehren aus dem Verfahren aus.Unterlässt das Erstgericht im Fall der Abweisung des auf eine Versehrtenrente gerichteten Begehrens die Entscheidung über das Eventualbegehren gemäß Paragraph 82, Absatz 5, ASGG und wird dieser Mangel im Berufungsverfahren nicht gerügt, so scheidet das Eventualbegehren aus dem Verfahren aus.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 158/93
Entscheidungstext OGH 09.11.1993 10 ObS 158/93
Veröff: SSV - NF 7/111
- 10 ObS 222/98i
Entscheidungstext OGH 23.06.1998 10 ObS 222/98i
Vgl auch
- 10 ObS 423/98y
Entscheidungstext OGH 04.05.1999 10 ObS 423/98y
Vgl
- 10 ObS 239/00w
Entscheidungstext OGH 05.09.2000 10 ObS 239/00w
Vgl auch; Beisatz: Wenn das Berufungsgericht den gerügten Verfahrensmangel, das Erstgericht hat über die Voraussetzungen der Invaliditätspension nicht entschieden verneint, ist das auf Gewährung dieser Pension gerichtete Klagebegehren aus dem Verfahren ausgeschieden. (T1)
- 10 ObS 83/02g
Entscheidungstext OGH 22.10.2002 10 ObS 83/02g
Vgl; Beis ähnlich wie T1
- 9 ObA 96/09x
Entscheidungstext OGH 26.08.2009 9 ObA 96/09x
Vgl auch; Beisatz: Hat sich der Kläger gegen das Unterbleiben einer Entscheidung über einen Teil seines Begehrens innerhalb der ihm dafür offen stehenden Fristen weder mit Berufung noch mit Berichtigungs- oder Ergänzungsantrag zur Wehr gesetzt, ist dieser Teil des Begehrens aus dem Verfahren ausgeschieden, sodass es nicht mehr möglich ist, diese Entscheidung nachzutragen. (T2)
- 7 Ob 130/10h
Entscheidungstext OGH 30.03.2011 7 Ob 130/10h
Beis ähnlich wie T2; Veröff: SZ 2011/41
- 5 Ob 40/12m
Entscheidungstext OGH 09.08.2012 5 Ob 40/12m
Vgl auch; Beis auch wie T2
- 3 Ob 147/12g
Entscheidungstext OGH 19.09.2012 3 Ob 147/12g
Auch; Beis ähnlich wie T2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0042374
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2026
Dokumentnummer
JJR_19931109_OGH0002_010OBS00158_9300000_001