Rechtssatz RS0051061
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0051061
Entscheidungsdatum
17.01.2025
Rechtssatz
Materieller Träger der betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse sind nicht die Belegschaftsorgane oder die einzelnen Arbeitnehmer, sondern nach herrschender Auffassung die Belegschaft als Ganzes. Die Belegschaft wird durch die Organisationsnormen des Betriebsverfassungsrechtes in die Lage versetzt, Organe zu bestellen, durch die sie handlungsfähig wird. Der gesetzlich vorgeschriebene direkte Vertreter der Belegschaft ist hiebei der Betriebsrat (SZ 43/49).
Entscheidungstexte
- 9 ObA 262/89
Entscheidungstext OGH 27.09.1989 9 ObA 262/89
Veröff: SZ 62/158 = Arb 10821 = ZAS 1991/1 S 14
- 9 ObA 76/91
Entscheidungstext OGH 10.07.1991 9 ObA 76/91
nur: Materieller Träger der betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse sind nicht die Belegschaftsorgane oder die einzelnen Arbeitnehmer, sondern nach herrschender Auffassung die Belegschaft als Ganzes. Die Belegschaft wird durch die Organisationsnormen des Betriebsverfassungsrechtes in die Lage versetzt, Organe zu bestellen, durch die sie handlungsfähig wird. (T1)
- 4 Ob 81/91
Entscheidungstext OGH 10.09.1991 4 Ob 81/91
Veröff: WBl 1992,29 = Arb 10970
- 8 ObA 80/00y
Entscheidungstext OGH 07.09.2000 8 ObA 80/00y
Veröff: SZ 73/139
- 9 ObA 171/02s
Entscheidungstext OGH 04.09.2002 9 ObA 171/02s
Auch; Beisatz: Die Belegschaft ist in dem Umfang der ihr zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse teilrechtsfähig, handelt jedoch durch die gesetzlich vorgesehenen Organe. Die Organe selbst sind nicht Träger von Beteiligungsrechten (SZ 68/249 mwN); doch ist der Betriebsrat der direkte Vertreter der Belegschaft, der gemäß §53 Abs1 ASGG parteifähig ist und somit im Prozess als selbstständiger Träger von Rechten und Pflichten im eigenen Namen auftritt. (T2)
- 6 ObA 2/23x
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 17.01.2025 6 ObA 2/23x
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0051061
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2025
Dokumentnummer
JJR_19890927_OGH0002_009OBA00262_8900000_003