Rechtssatz RS0060716
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0060716
Entscheidungsdatum
29.09.2016
Rechtssatz
Es wäre eine sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung, könnte der Eigentümer, dessen Eigentumsrecht einverleibt ist, und nach seinem Ableben seine Verlassenschaft die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung mit dem Wirkungen der §§ 53 ff GBG erlangen, nicht aber sein Erbe, der durch die wirksame Einantwortung schon vor Verbücherung Eigentum erlangte, die Liegenschaft aber unter Inanspruchnahme des § 23 GBG ohne seine Eintragung einem Erwerber veräußern will.Es wäre eine sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung, könnte der Eigentümer, dessen Eigentumsrecht einverleibt ist, und nach seinem Ableben seine Verlassenschaft die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung mit dem Wirkungen der Paragraphen 53, ff GBG erlangen, nicht aber sein Erbe, der durch die wirksame Einantwortung schon vor Verbücherung Eigentum erlangte, die Liegenschaft aber unter Inanspruchnahme des Paragraph 23, GBG ohne seine Eintragung einem Erwerber veräußern will.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 28/90
Entscheidungstext OGH 15.05.1990 5 Ob 28/90
Veröff: SZ 63/79 = JBl 1991,51 = NZ 1990,235 (Hofmeister) = WoBl 1991,53 (Hoyer)
- 1 Ob 2359/96k
Entscheidungstext OGH 20.12.1996 1 Ob 2359/96k
Auch
- 5 Ob 226/99t
Entscheidungstext OGH 31.08.1999 5 Ob 226/99t
Auch; Beisatz: Die Abgabe der Erbserklärung und deren Annahme durch das Verlassenschaftsgericht müssen im Grundbuchsverfahren urkundlich nachgewiesen werden, die abhandlungsbehördliche Genehmigung (des Ansuchens um Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung) allein genügt hiefür nicht, wenn ihr nicht die Rechtsposition des einschreitenden Erben entnommen werden kann. Damit wird der zweitinstanzlichen Entscheidung RPflSlgG 1444 ausdrücklich entgegengetreten. (T1)
- 5 Ob 250/01b
Entscheidungstext OGH 23.10.2001 5 Ob 250/01b
Auch
- 5 Ob 222/03p
Entscheidungstext OGH 10.02.2004 5 Ob 222/03p
Vgl auch
- 5 Ob 62/15a
Entscheidungstext OGH 24.03.2015 5 Ob 62/15a
Vgl auch; Veröff: SZ 2015/28
- 5 Ob 83/16s
Entscheidungstext OGH 29.09.2016 5 Ob 83/16s
Vgl auch; Beisatz: Siehe aber RS0131043 betreffend Abschreibung eines Grundstücks zugunsten des Erblassers. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0060716
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2017
Dokumentnummer
JJR_19900515_OGH0002_0050OB00028_9000000_001