Rechtssatz RS0066272
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0066272
Entscheidungsdatum
27.11.2001
Rechtssatz
Ohne Zusammenhang mit einem durchgeführten Wegbau findet das vereinfachte Verfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG keine Anwendung. Eine lastenfreie Abschreibung von einer verbücherten Weganlage - zugunsten von Anrainern, aber zu Lasten von Dienstbarkeitsberechtigten - kann in diesem Wege nicht erfolgen.Ohne Zusammenhang mit einem durchgeführten Wegbau findet das vereinfachte Verfahren nach den Paragraphen 15, ff LiegTeilG keine Anwendung. Eine lastenfreie Abschreibung von einer verbücherten Weganlage - zugunsten von Anrainern, aber zu Lasten von Dienstbarkeitsberechtigten - kann in diesem Wege nicht erfolgen.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 104/95
Entscheidungstext OGH 26.09.1995 5 Ob 104/95
- 5 Ob 102/99g
Entscheidungstext OGH 13.04.1999 5 Ob 102/99g
Vgl; nur: Ohne Zusammenhang mit einem durchgeführten Wegbau findet das vereinfachte Verfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG keine Anwendung. (T1) Beisatz: Hier: Wasserbau. (T2)
- 5 Ob 101/01s
Entscheidungstext OGH 15.05.2001 5 Ob 101/01s
Vgl auch; nur T1
- 1 Ob 7/01p
Entscheidungstext OGH 27.11.2001 1 Ob 7/01p
nur T1; Beisatz: Die rechtsirrige, wenngleich rechtskräftige, Beschlussfassung nach den §§ 15 ff LiegTeilG kann nicht dazu führen, dass ein davon Betroffener - dem also der Verlust seines Eigentums drohte - gemäß § 20 LiegTeilG bloß auf Geldersatzansprüche verwiesen wäre. (T3)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0066272
Dokumentnummer
JJR_19950926_OGH0002_0050OB00104_9500000_001