Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0066272×

Rechtssatz RS0066272

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0066272

Entscheidungsdatum

27.11.2001

Rechtssatz

Ohne Zusammenhang mit einem durchgeführten Wegbau findet das vereinfachte Verfahren nach den Paragraphen 15, ff LiegTeilG keine Anwendung. Eine lastenfreie Abschreibung von einer verbücherten Weganlage - zugunsten von Anrainern, aber zu Lasten von Dienstbarkeitsberechtigten - kann in diesem Wege nicht erfolgen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 104/95
    Entscheidungstext OGH 26.09.1995 5 Ob 104/95
  • 5 Ob 102/99g
    Entscheidungstext OGH 13.04.1999 5 Ob 102/99g
    Vgl; nur: Ohne Zusammenhang mit einem durchgeführten Wegbau findet das vereinfachte Verfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG keine Anwendung. (T1) Beisatz: Hier: Wasserbau. (T2)
  • 5 Ob 101/01s
    Entscheidungstext OGH 15.05.2001 5 Ob 101/01s
    Vgl auch; nur T1
  • 1 Ob 7/01p
    Entscheidungstext OGH 27.11.2001 1 Ob 7/01p
    nur T1; Beisatz: Die rechtsirrige, wenngleich rechtskräftige, Beschlussfassung nach den §§ 15 ff LiegTeilG kann nicht dazu führen, dass ein davon Betroffener - dem also der Verlust seines Eigentums drohte - gemäß § 20 LiegTeilG bloß auf Geldersatzansprüche verwiesen wäre. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0066272

Dokumentnummer

JJR_19950926_OGH0002_0050OB00104_9500000_001