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Rechtssatz RS0071386×

Rechtssatz RS0071386

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0071386

Entscheidungsdatum

26.06.2025

Norm

GMG §41
PatG 1970 §156 Abs3

Rechtssatz

Durch die PatentrechtsNov 1984, BGBl 1984/234 wurde diese Bestimmung nur insofern eingeschränkt, als eine Unterbrechung dann nicht zu erfolgen hat, wenn die Nichtigkeit offenbar zu verneinen ist. Seit der PatGNov 1977 ist daher die Unterbrechung des Verfahrens nicht mehr in das Ermessen des Gerichtes gestellt. Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes, womit der die Unterbrechung des Verfahrens gemäß Paragraph 156, Absatz 3, PatG anordnende Beschluss des Erstgerichtes im Sinne einer Abweisung des Unterbrechungsantrages abgeändert wurde, ist daher der Revisionsrekurs zulässig.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 368/86
    Entscheidungstext OGH 29.09.1986 4 Ob 368/86
    Veröff: ÖBl 1987,39
  • 4 Ob 320/87
    Entscheidungstext OGH 24.03.1987 4 Ob 320/87
    Auch; Beisatz: Wird der Anspruch auf Lizenzgebühr auch auf Vertrag gestützt, ist vorerst diese Anspruchsgrundlage zu prüfen und erst bei ihrer Verneinung das Verfahren nach § 156 Abs 3 PatG zu unterbrechen. (T1)
  • 4 Ob 403/86
    Entscheidungstext OGH 05.05.1987 4 Ob 403/86
    Auch; nur: Durch die PatentrechtsNov 1984, BGBl 1984/234 wurde diese Bestimmung nur insofern eingeschränkt, als eine Unterbrechung dann nicht zu erfolgen hat, wenn die Nichtigkeit offenbar zu verneinen ist. Seit der PatGNov 1977 ist daher die Unterbrechung des Verfahrens nicht mehr in das Ermessen des Gerichtes gestellt. (T2)
    Beisatz: Zu unterbrechen ist auch, wenn die Nichtigkeit offenbar zu bejahen ist. (T3)
    Veröff: SZ 60/76 = ÖBl 1988,5
  • 4 Ob 52/88
    Entscheidungstext OGH 12.07.1988 4 Ob 52/88
    Auch
  • 4 Ob 34/92
    Entscheidungstext OGH 26.05.1992 4 Ob 34/92
    Auch; nur T2; Veröff: ÖBl 1992,100
  • 4 Ob 128/06m
    Entscheidungstext OGH 28.09.2006 4 Ob 128/06m
    Vgl aber; Beisatz: Ein Verfahren auf Zahlung der Lizenzgebühr ist nicht nach § 41 GMG iVm § 156 Abs 3 PatG bis zur Entscheidung über die Nichtigerklärung des Gebrauchsmusters zu unterbrechen, wenn die Auslegung der Lizenzvereinbarung - wie im Regelfall - ergibt, dass die Nichtigerklärung zu keinem rückwirkenden Wegfall der Zahlungspflicht führt. (T4)
    Veröff: SZ 2006/142
  • 4 Ob 41/15f
    Entscheidungstext OGH 16.06.2015 4 Ob 41/15f
    Auch; Beisatz: Ungeachtet der Veränderung des Prüfungsmaßstabs durch die Patentrechtsnovelle 2005 hat sich an der zwingenden Unterbrechungsanordnung (nunmehr) bei Wahrscheinlichkeit der Nichtigkeit des dem Streit zugrundeliegenden Patents nichts geändert. (T5)
  • 4 Ob 183/24a
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.06.2025 4 Ob 183/24a
    vgl; Beisatz: hier: Stattgabe eines auf § 156 Abs 3 vierter Satz PatG gestützten Fortsetzungsantrags durch das Rekursgericht. (T6)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0071386

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2025

Dokumentnummer

JJR_19860929_OGH0002_0040OB00368_8600000_001