Rechtssatz RS0077250
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077250
Entscheidungsdatum
25.09.2014
Rechtssatz
Das Kriterium für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches bildet die Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers während der für den Urlaubsverbrauch zur Verfügung stehenden Zeit. Ansatzpunkte für die Beurteilung der Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers sind dessen Urlaubspläne (Reisetermin, Buchungen), die Ferienzeit der Kinder, die Situation des berufstätigen Ehegatten, Familienangelegenheiten; ferner bei Mehrfachbeschäftigten oder Teilzeitbeschäftigten die Möglichkeit der Freistellung in anderen Arbeitsverhältnissen, Fortbildungsinteressen und wohl auch ein Bedürfnis einer gewissen Regelmäßigkeit des Urlaubsverbrauches.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 171/88
Entscheidungstext OGH 14.09.1988 9 ObA 171/88
Veröff: SZ 61/196 = RdW 1989,70
- 9 ObA 29/89
Entscheidungstext OGH 08.02.1989 9 ObA 29/89
- 9 ObA 23/91
Entscheidungstext OGH 13.02.1991 9 ObA 23/91
Auch; Veröff: WBl 1991,234 = RdW 1991,186 = ecolex 1991,337 = Arb 10909
- 9 ObA 138/93
Entscheidungstext OGH 23.06.1993 9 ObA 138/93
nur: Das Kriterium für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches bildet die Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers während der für den Urlaubsverbrauch zur Verfügung stehenden Zeit. Ansatzpunkte für die Beurteilung der Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers sind dessen Urlaubspläne (Reisetermin, Buchungen), die Ferienzeit der Kinder, die Situation des berufstätigen Ehegatten, Familienangelegenheiten. (T1) Beisatz: Hier: Psychischer Beistand und Unterstützung des Sohnes in der Vorbereitungszeit zur Matura für die unmittelbar vor den Prüfungen gelegene Zeit. (T2)
- 8 ObA 98/98i
Entscheidungstext OGH 08.06.1998 8 ObA 98/98i
nur: Das Kriterium für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches bildet die Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers während der für den Urlaubsverbrauch zur Verfügung stehenden Zeit. (T3)
- 9 ObA 2/05t
Entscheidungstext OGH 02.02.2005 9 ObA 2/05t
Auch; nur: Das Kriterium für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches bildet die Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers während der für den Urlaubsverbrauch zur Verfügung stehenden Zeit und wohl auch ein Bedürfnis einer gewissen Regelmäßigkeit des Urlaubsverbrauches. (T4)
- 9 ObA 79/14d
Entscheidungstext OGH 25.09.2014 9 ObA 79/14d
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0077250
Zuletzt aktualisiert am
03.11.2014
Dokumentnummer
JJR_19880914_OGH0002_009OBA00171_8800000_001