Rechtssatz RS0077935
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0077935
Entscheidungsdatum
22.10.2013
Rechtssatz
Psychischer (="moralischer") Kaufzwang liegt vor, wenn der Kunde einen Geschäftsabschluss nur schwer ausweichen kann oder veranlasst wird, eine Ware nicht wegen ihrer Güte und Preiswürdigkeit, sondern "anstandshalber" zu kaufen. Der Umworbene gerät durch die Vergünstigung in eine psychische Zwangslage, in welcher er es als unanständig oder jedenfalls peinlich empfindet, nichts zu kaufen. Je wertvoller ein Geschenk ist, desto eher wird sich der Empfänger verpflichtet fühlen, Kunde desjenigen zu werden oder zu bleiben, dem er es verdankt. Hier: Gutscheine für Gratisflugreisen für bestehende Zeitungsabonnenten.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 35/95
Entscheidungstext OGH 09.05.1995 4 Ob 35/95
Veröff: SZ 68/88
- 4 Ob 51/95
Entscheidungstext OGH 13.06.1995 4 Ob 51/95
- 4 Ob 2053/96g
Entscheidungstext OGH 26.03.1996 4 Ob 2053/96g
nur: Psychischer (="moralischer") Kaufzwang liegt vor, wenn der Kunde einen Geschäftsabschluss nur schwer ausweichen kann oder veranlasst wird, eine Ware nicht wegen ihrer Güte und Preiswürdigkeit, sondern "anstandshalber" zu kaufen. Der Umworbene gerät durch die Vergünstigung in eine psychische Zwangslage, in welcher er es als unanständig oder jedenfalls peinlich empfindet, nichts zu kaufen. (T1)
Beisatz: CA-Tausender. (T2)
- 4 Ob 2062/96f
Entscheidungstext OGH 29.05.1996 4 Ob 2062/96f
Auch; nur: Psychischer (="moralischer") Kaufzwang liegt vor, wenn der Kunde einen Geschäftsabschluss nur schwer ausweichen kann oder veranlasst wird, eine Ware nicht wegen ihrer Güte und Preiswürdigkeit, sondern "anstandshalber" zu kaufen. (T3)
Beisatz: Die unabhängig von einem Kauf angekündigte verbilligte oder kostenlose Beförderung kann aber einen psychischen Kaufzwang auslösen, der die Kaufinteressenten in ihrer Entscheidungsfreiheit so stark beeinträchtigt, dass sie meinen, "anstandshalber" etwas kaufen zu müssen. (T4)
- 4 Ob 103/08p
Entscheidungstext OGH 10.06.2008 4 Ob 103/08p
nur T3; Beis wie T4; Beisatz: Ob ein Angebot auf Gratisbeförderung geeignet ist, einen derartigen „psychischen Kaufzwang" entstehen zu lassen, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art und Weise, wie die Beförderung im Einzelnen durchgeführt wird, und ob dadurch für den Interessenten das Gefühl einer Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrags entstehen kann. (T5)
- 4 Ob 129/13v
Entscheidungstext OGH 22.10.2013 4 Ob 129/13v
Vgl auch; nur T1; Veröff: SZ 2013/96
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0077935
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2016
Dokumentnummer
JJR_19950509_OGH0002_0040OB00035_9500000_006