Rechtssatz RS0078532
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0078532
Geschäftszahl
4Ob358/72; 4Ob337/73; 4Ob352/74; 4Ob386/82; 4Ob378/87; 4Ob4/88; 4Ob67/93; 4Ob140/93; 4Ob2349/96m; 4Ob2338/96v; 4Ob8/97y
Entscheidungsdatum
11.02.1997
Rechtssatz
Bei Ermittlung der Verkehrsauffassung ist sowohl hinsichtlich der Intelligenz und der Sachkunde, wie auch hinsichtlich der Aufmerksamkeit der in Betracht kommenden Verkehrskreise ein durchschnittlicher Maßstab anzulegen.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 358/72
Entscheidungstext OGH 16.01.1973 4 Ob 358/72
- 4 Ob 337/73
Entscheidungstext OGH 11.12.1973 4 Ob 337/73
- 4 Ob 352/74
Entscheidungstext OGH 17.12.1974 4 Ob 352/74
Beisatz: Trichex-Fasigyn (T1)
- 4 Ob 386/82
Entscheidungstext OGH 23.11.1982 4 Ob 386/82
Beisatz: Wird eine "Angabe" über geschäftliche Verhältnisse nur einer einzigen Person gegenüber gemacht, so ist zu prüfen, wie die beanstandete Äußerung unter Bedachtnahme auf die Umstände des Falles von dem konkreten Adressaten verstanden werden konnte. (T2)
- 4 Ob 378/87
Entscheidungstext OGH 12.01.1988 4 Ob 378/87
Beisatz: Handelt es sich dabei um ein Fachpublikum, dann sind die durchschnittlichen Kenntnisse derartiger Fachleute als bekannt vorauszusetzen. (T3)
- 4 Ob 4/88
Entscheidungstext OGH 12.04.1988 4 Ob 4/88
Beisatz: Welche Anforderungen hier gestellt werden müssen, hängt in erster Linie davon ab, an welchen Personenkreis sich die betreffende Mitteilung richtet. (T4)
- 4 Ob 67/93
Entscheidungstext OGH 29.06.1993 4 Ob 67/93
Auch; Beis wie T3; Veröff: MR 1993,192
- 4 Ob 140/93
Entscheidungstext OGH 12.10.1993 4 Ob 140/93
- 4 Ob 2349/96m
Entscheidungstext OGH 26.11.1996 4 Ob 2349/96m
Vgl; Beisatz: Auch ein mündiger und verständiger Verbraucher kann beim Unterfertigen eines Bestellscheines, mit dem er den Wunsch nach der Lieferung der Zeitschrift der Beklagten für zwei Monate zum Preis von S 100,- samt einer Zugabe zum Ausdruck bringt, die kleingedruckten Bedingungen, wonach sich das Abonnement mangels rechtzeitiger Kündigung um ein weiteres Jahr - zum normalen Preis - verlängert, leicht übersehen. (T5)
- 4 Ob 2338/96v
Entscheidungstext OGH 17.12.1996 4 Ob 2338/96v
Vgl; Beisatz: Auch ein "vernünftiger, kritischer und informationsfähiger" Interessent muß nicht wissen, daß die "BRD-Ausbildung" nicht dazu berechtigt, den Beruf des Psychotherapeuten in Österreich auszuüben. (T6)
- 4 Ob 8/97y
Entscheidungstext OGH 11.02.1997 4 Ob 8/97y
Vgl; Beis wie T5; Beisatz: Hier: Erwerb einer Zeitschrift für ein beziehungsweise zwei Jahre samt einer bestimmt bezeichneten Zugabe. (T7)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0078532
Dokumentnummer
JJR_19730116_OGH0002_0040OB00358_7200000_002