Rechtssatz RS0084530
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084530
Entscheidungsdatum
13.12.2022
Rechtssatz
Hat ein Versicherter einen Beruf erlernt, so ist in die Prüfung, ob er diesen Beruf überwiegend im Sinne des § 255 Abs 2 ASVG ausgeübt hat, nur die Zeit nach Abschluss der Lehrzeit einzubeziehen. Die Lehrzeit gilt weder als Zeit der Ausübung eines erlernten, noch eines nichtqualifizierten Berufes.Hat ein Versicherter einen Beruf erlernt, so ist in die Prüfung, ob er diesen Beruf überwiegend im Sinne des Paragraph 255, Absatz 2, ASVG ausgeübt hat, nur die Zeit nach Abschluss der Lehrzeit einzubeziehen. Die Lehrzeit gilt weder als Zeit der Ausübung eines erlernten, noch eines nichtqualifizierten Berufes.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 183/93
Entscheidungstext OGH 21.09.1993 10 ObS 183/93
Veröff: SZ 66/113
- 10 ObS 227/93
Entscheidungstext OGH 09.11.1993 10 ObS 227/93
Auch; Beisatz: Hier: Bis zur Lehrabschlussprüfung angelernte Tätigkeit. (T1)
- 10 ObS 10/00v
Entscheidungstext OGH 22.02.2000 10 ObS 10/00v
Vgl auch
- 10 ObS 200/01m
Entscheidungstext OGH 10.07.2001 10 ObS 200/01m
Vgl auch; Beisatz: Ein Beschäftigter ist während der Lehrzeit beziehungsweise Anlernzeit nicht im erlernten (angelernten) Beruf tätig; er übt keine (qualifizierte) Berufstätigkeit im Sinn des § 255 Abs 2 Satz 2 ASVG aus, sodass die (Lehr-)Zeit bei Prüfung der Frage, ob in mehr als der Hälfte der Beitragsmonate nach dem ASVG eine erlernte Berufstätigkeit ausgeübt wurde, außer Betracht zu bleiben hat. (T2)
- 10 ObS 157/01p
Entscheidungstext OGH 28.06.2001 10 ObS 157/01p
Vgl auch; Beis wie T2
- 10 ObS 418/02x
Entscheidungstext OGH 04.03.2003 10 ObS 418/02x
Vgl auch; Beis wie T2
- 10 ObS 14/05i
Entscheidungstext OGH 18.02.2005 10 ObS 14/05i
Vgl auch; Beis wie T2
- 10 ObS 85/08k
Entscheidungstext OGH 24.07.2008 10 ObS 85/08k
Vgl
- 10 ObS 27/11k
Entscheidungstext OGH 29.03.2011 10 ObS 27/11k
Vgl auch
- 10 ObS 121/22z
Entscheidungstext OGH 13.12.2022 10 ObS 121/22z
Vgl; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Nach den Beweislastregeln Abzug der Höchstzahl der potenziellen Anlernmonate, weshalb die verbleibenden Beitragsmonate nicht zur Annahme des Berufsschutzes als Berufskraftfahrerin ausreichen würden. (T3)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084530
Zuletzt aktualisiert am
21.02.2023
Dokumentnummer
JJR_19930921_OGH0002_010OBS00183_9300000_001