Rechtssatz RS0084568
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0084568
Entscheidungsdatum
05.06.2012
Rechtssatz
Tätigkeiten, die der Versicherte - abstrakt gesehen - auszuüben in der Lage wäre, die ihm aber schon deshalb kein Erwerbseinkommen verschaffen können, weil es keine oder nur wenige Arbeitsplätze gibt, haben bei der Beurteilung der geminderten Arbeitsfähigkeit außer Betracht zu bleiben. Auf alle anderen Tätigkeiten kann der Versicherte bei ungelernten Berufen grundsätzlich verwiesen werden.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 113/87
Entscheidungstext OGH 26.04.1988 10 ObS 113/87
- 10 ObS 134/89
Entscheidungstext OGH 06.06.1989 10 ObS 134/89
Vgl auch; Beisatz: Als Verweisungstätigkeiten kommen nur solche Arbeiten in Betracht, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in ausreichender Anzahl vorhanden sind. (T1)
- 10 ObS 367/89
Entscheidungstext OGH 23.01.1990 10 ObS 367/89
nur: Tätigkeiten, die der Versicherte - abstrakt gesehen - auszuüben in der Lage wäre, die ihm aber schon deshalb kein Erwerbseinkommen verschaffen können, weil es keine oder nur wenige Arbeitsplätze gibt, haben bei der Beurteilung der geminderten Arbeitsfähigkeit außer Betracht zu bleiben. (T2); Beis wie T1
- 10 ObS 15/90
Entscheidungstext OGH 13.03.1990 10 ObS 15/90
Auch; Beis wie T1
- 10 ObS 134/90
Entscheidungstext OGH 06.11.1990 10 ObS 134/90
Veröff: SZ 63/194 = SSV-NF 4/140
- 10 ObS 32/91
Entscheidungstext OGH 29.01.1991 10 ObS 32/91
- 10 ObS 93/92
Entscheidungstext OGH 12.05.1992 10 ObS 93/92
Veröff: SSV-NF 6/56
- 10 ObS 122/93
Entscheidungstext OGH 13.07.1993 10 ObS 122/93
nur T2
- 10 ObS 2079/96z
Entscheidungstext OGH 07.05.1996 10 ObS 2079/96z
Auch; Beisatz: Bei einer ungelernten Hilfsarbeiterin müssen die Verweisungtätigkeiten - mangels Berufsschutzes - nicht in einem erlernten oder angelernten Beruf sein. (T3)
- 10 ObS 2339/96k
Entscheidungstext OGH 08.10.1996 10 ObS 2339/96k
Vgl auch; nur T2; Beis wie T1; Beisatz: Als Mindestzahl müssen grundsätzlich (österreichweit) 100 derartige Arbeitsplätze in einem Verweisungsberuf zur Verfügung stehen. (T4)
- 10 ObS 12/01i
Entscheidungstext OGH 08.05.2001 10 ObS 12/01i
Vgl auch; nur T2; Beis ähnlich wie T4
- 10 ObS 31/02k
Entscheidungstext OGH 19.03.2002 10 ObS 31/02k
Vgl auch; Beisatz: Die Existenz von "Blindenberufen" (Telefonist, Heilmasseur und so weiter) zeigt, dass auch Blinde und ebenso fast Blinde in der Lage sind, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorkommende Berufe auszuüben, ohne dass durchwegs ein besonderes Entgegenkommen des Dienstgebers erforderlich wäre. Gewisse behinderungsbedingte Einschränkungen werden im Allgemeinen in der Wirtschaft toleriert. (T5)
- 10 ObS 259/02i
Entscheidungstext OGH 17.09.2002 10 ObS 259/02i
Vgl auch; Beis wie T4
- 10 ObS 71/12g
Entscheidungstext OGH 05.06.2012 10 ObS 71/12g
Vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084568
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012
Dokumentnummer
JJR_19880426_OGH0002_010OBS00113_8700000_003