Rechtssatz RS0085557
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0085557
Entscheidungsdatum
18.03.2025
Rechtssatz
Die bloße Mitteilung des Versicherungsträgers, was mit den an Ausgleichszulage anfallenden Beträgen geschehen wird, stellt keinen Bescheid dar, sodass eine Klage unzulässig ist.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 11/87
Entscheidungstext OGH 16.06.1987 10 ObS 11/87
Veröff: SSV-NF 1/3 = ZAS 1988/26 S 198 (Müller)
- 10 ObS 406/89
Entscheidungstext OGH 18.09.1990 10 ObS 406/89
Auch; Beisatz: Hier: Erledigung des Versicherungsträgers, die zwar entgegen § 58 Abs 1 AVG nicht als Bescheid bezeichnet ist, aber nach ihrem Inhalt den eindeutigen Bescheidwillen des Versicherungsträgers erkennen lässt. (T1)
Veröff: SSV-NF 4/99
- 10 ObS 87/99p
Entscheidungstext OGH 04.05.1999 10 ObS 87/99p
Vgl auch; Beisatz: Die einem Bescheid über die Festsetzung der Geldleistung auf einem gesonderten (zweiten) Blatt angeschlossene Abrechnung über die angefallenen Beträge stellt weder einen Teil dieses Bescheides noch einen gesonderten Bescheid dar. Einer solchen Abrechnung kann nämlich nicht entnommen werden, dass ein Rechtsverhältnis zum Kläger in bindender Weise festgestellt oder gestaltet werden sollte; dies bildet aber ein wesentliches Merkmal des Bescheidbegriffes. (T2)
- 10 ObS 124/07v
Entscheidungstext OGH 27.11.2007 10 ObS 124/07v
Auch; Beis ähnlich wie T2
- 10 ObS 156/15m
Entscheidungstext OGH 19.01.2016 10 ObS 156/15m
Vgl auch; Beisatz: Hier: Bloße Mitteilung des Sozialversicherungsträgers, dass nach den Ergebnissen der Wiederbegutachtung Pflegebedürftigkeit in unverändertem Ausmaß vorliege. (T3)
- 10 ObS 146/15s
Entscheidungstext OGH 19.01.2016 10 ObS 146/15s
Vgl auch; Beisatz: Hier: Informationsschreiben über voraussichtliche Höhe der Pension. (T4)
- 10 ObS 78/16t
Entscheidungstext OGH 28.06.2016 10 ObS 78/16t
Vgl auch; Beis ähnlich T1; Beisatz: Hier: Bescheidcharakter einer Mitteilung des Pensionsversicherungsträgers darüber, dass keine Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation getroffen werden, verneint. (T5)
- 10 ObS 56/22s
Entscheidungstext OGH 13.12.2022 10 ObS 56/22s
Vgl; Beisatz: Hier: Aufforderungsschreiben zur Krankenstandskontrolle. (T6)
- 10 ObS 133/24t
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 18.03.2025 10 ObS 133/24t
Beisatz wie T1
Beisatz: Hier: Bescheidcharakter einer Mitteilung des Pensionsversicherungsträgers darüber, dass keine Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation getroffen werden, verneint. (T7)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0085557
Zuletzt aktualisiert am
05.05.2025
Dokumentnummer
JJR_19870616_OGH0002_010OBS00011_8700000_001