- 1 Ob 8/06t
Entscheidungstext OGH 07.03.2006 1 Ob 8/06t
Beisatz: Ausdrücklich gegenteilig zu RS0119892. (T1)
- 4 Ob 171/06k
Entscheidungstext OGH 19.12.2006 4 Ob 171/06k
Abweichend; Beisatz: Die in 8 ObA 117/04w vertretene Auffassung, dass eine nur im Kostenpunkt erfolgreiche Berufung nicht (also auch nicht im Ausmaß des Obsiegens im Kostenpunkt) zu honorieren sei, kann nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden. Der Beklagte hat die Kosten für einen Kostenrekurs des Klägers nach Unterliegen im Provisorialverfahren und Obsiegen in der Hauptsache zu ersetzen, weil der Kläger die Kostenentscheidung im Provisorialverfahren gar nicht anders bekämpfen konnte. (T2); Veröff: SZ 2006/188
- 2 Ob 85/06y
Entscheidungstext OGH 27.02.2007 2 Ob 85/06y
Vgl; Beisatz: Eine mit einer Berufung verbundene Kostenrüge und eine mit der Berufungsbeantwortung verbundene Beantwortung der Kostenrüge sind von vornherein nicht gesondert zu entlohnen, weil diese Teil der Berufung beziehungsweise Berufungsbeantwortung ist und mit den Kosten für diese Schriftsätze abgegolten wird. (T3)
- 2 Ob 162/06x
Entscheidungstext OGH 23.03.2007 2 Ob 162/06x
Vgl; nur: Eine von der Berufung gesonderte Honorierung der im Berufungsschriftsatz unter dem Titel „Kostenrekurs" ausgeführten Anfechtung im Kostenpunkt kommt an sich nicht in Betracht. (T4)
- 2 Ob 135/07b
Entscheidungstext OGH 27.09.2007 2 Ob 135/07b
Abweichend; Beisatz: Eine Honorierung von Kostenrekurs der Klägerin beziehungsweise Kostenrekursbeantwortung der Beklagten hat neben den Kosten des Berufungsverfahrens aus folgenden Gründen nicht zu erfolgen: Sobald ein Rechtsmittelwerber auch die Entscheidung des Erstgerichts in der Hauptsache bekämpft, bleibt bei der Kostenentscheidung des Rechtsmittelverfahrens ein allfälliger - hier teilweiser - Erfolg im Kostenpunkt nach der (nicht auf das Recht der sachlichen Zuständigkeit beschränkten) Wertung des § 54 Abs 2 JN unberücksichtigt; es kommt nur auf den Erfolg in der Hauptsache an. Bei Erfolglosigkeit der Berufung in der Hauptsache hat daher der Ansatz von Kosten eines hypothetischen („angenommenen") Kostenrekurses zu unterbleiben. (T5); Bem: Siehe RS0119892. (T6)
- 9 ObA 14/08m
Entscheidungstext OGH 03.03.2008 9 ObA 14/08m
Abweichend; Beis wie T5; Beisatz: Es gebührt weder für die Berufung im Kostenpunkt noch für deren Beantwortung eine Entlohnung, weil diese Teil der Berufung bzw Berufungsbeantwortung sind und mit den Kosten für diese Schriftsätze abgegolten werden. (T7)
- 2 Ob 221/08a
Entscheidungstext OGH 16.04.2009 2 Ob 221/08a
Vgl; nur T4; Vgl Beis wie T3; Vgl Beis wie T5
- 8 Ob 45/09i
Entscheidungstext OGH 19.11.2009 8 Ob 45/09i
Auch; Beis wie T1; Bem: Ausdrückliches Abgehen von der zu 8 ObA 117/04w vertretenen gegenteiligen Rechtsansicht. (T8);
Veröff: SZ 2009/153
- 2 Ob 105/09v
Entscheidungstext OGH 18.12.2009 2 Ob 105/09v
Vgl aber; Auch Beis wie T3; Beisatz: Der (teilweise) Erfolg der Berufung im Kostenpunkt hat auf die Kostenentscheidung für das Berufungsverfahren keinen Einfluss. (T9)
- 8 ObA 30/09h
Entscheidungstext OGH 23.03.2010 8 ObA 30/09h
Auch; Beisatz: Bleibt die Berufung einer Partei in der Hauptsache erfolglos, erlangen aber ihre Ausführungen in einer Berufung zum Kostenpunkt Bedeutung, weil es - wie hier - in der Folge abgesondert und tatsächlich ausschließlich nur (mehr) um die Frage der Kosten geht, so darf sie nicht schlechter gestellt werden als eine Partei, die von der ihr zustehenden Möglichkeit der Erhebung eines Kostenrekurses Gebrauch machen hätte können. (T10)
- 9 ObA 61/09z
Entscheidungstext OGH 30.06.2010 9 ObA 61/09z
Auch; Beis wie T10; Bem: Parallelverfahren zu 8 ObA 30/09h. (T11)
- 2 Ob 141/10i
Entscheidungstext OGH 24.08.2010 2 Ob 141/10i
Vgl aber
- 2 Ob 162/10b
Entscheidungstext OGH 02.12.2010 2 Ob 162/10b
Vgl aber; Vgl Beis wie T3; Vgl Beis wie T5; Vgl Beis wie T9; Abweichend zu Beis wie T10; Abweichend zu Bem wie T11
- 8 Ob 40/10f
Entscheidungstext OGH 26.04.2011 8 Ob 40/10f
Auch; Beis wie T10
- 2 Ob 211/12m
Entscheidungstext OGH 19.09.2013 2 Ob 211/12m
Auch; Beis wie T5; Veröff: SZ 2013/86
- 4 Ob 62/22d
Entscheidungstext OGH 18.10.2022 4 Ob 62/22d
Beis wie T5
- 4 Ob 59/22p
Entscheidungstext OGH 18.10.2022 4 Ob 59/22p
Beis wie T5
- 7 Ob 159/23t
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 06.03.2024 7 Ob 159/23t
vgl; Beisatz nur wie T3; nur T4; Beisatz nur wie T5; Beisatz nur wie T9
- 2 Ob 39/25m
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 29.04.2025 2 Ob 39/25m
vgl; Beisatz: Die Beantwortung des Kostenrekurses ist mit dem für die Berufungsbeantwortung gebührenden Kostenersatz abgegolten. (T12)