Rechtssatz RS0106384
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106384
Entscheidungsdatum
25.01.2005
Rechtssatz
Während das BPGG und die EinstV grundsätzlich vom Konzept der funktionsbezogenen Beurteilung des Pflegebedarfes ausgehen, dh von der individuell erforderlichen Betreuung und Hilfe, so werden für bestimmte Behindertengruppen mit weitgehend gleichartigem Pflegebedarf - insoweit also diagnosebezogen - Mindesteinstufungen im Verordnungsweg vorgenommen (§ 4 Abs 5 [nunmehr Abs 3] BPGG). Ungeachtet dieser abstrakten ("ohne weitere Prüfung") Pauschalierung hat auch bei diesen Pflegebedürftigen die individuelle Situation Berücksichtigung zu finden und kann im Einzelfall zur Gewährung einer höheren Leistung führen.Während das BPGG und die EinstV grundsätzlich vom Konzept der funktionsbezogenen Beurteilung des Pflegebedarfes ausgehen, dh von der individuell erforderlichen Betreuung und Hilfe, so werden für bestimmte Behindertengruppen mit weitgehend gleichartigem Pflegebedarf - insoweit also diagnosebezogen - Mindesteinstufungen im Verordnungsweg vorgenommen (Paragraph 4, Absatz 5, [nunmehr Absatz 3 ], BPGG). Ungeachtet dieser abstrakten ("ohne weitere Prüfung") Pauschalierung hat auch bei diesen Pflegebedürftigen die individuelle Situation Berücksichtigung zu finden und kann im Einzelfall zur Gewährung einer höheren Leistung führen.
Anmerkung
Die Gleichstellungen zur Mindesteinstufung von Rollstuhlfahrern werden nunmehr infolge der BPGG-Novelle BGBl I 1998/111 zu § 4a BPGG vorgenommen.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 2349/96f
Entscheidungstext OGH 13.12.1996 10 ObS 2349/96f
Veröff: SZ 69/278
- 10 ObS 2424/96k
Entscheidungstext OGH 13.12.1996 10 ObS 2424/96k
- 10 ObS 2396/96t
Entscheidungstext OGH 13.12.1996 10 ObS 2396/96t
- 10 ObS 2468/96f
Entscheidungstext OGH 28.01.1997 10 ObS 2468/96f
- 10 ObS 2474/96p
Entscheidungstext OGH 11.02.1997 10 ObS 2474/96p
- 10 ObS 87/97k
Entscheidungstext OGH 27.03.1997 10 ObS 87/97k
- 10 ObS 128/97i
Entscheidungstext OGH 29.04.1997 10 ObS 128/97i
nur: Während das BPGG und die EinstV grundsätzlich vom Konzept der funktionsbezogenen Beurteilung des Pflegebedarfes ausgehen, dh von der individuell erforderlichen Betreuung und Hilfe, so werden für bestimmte Behindertengruppen mit weitgehend gleichartigem Pflegebedarf - insoweit also diagnosebezogen - Mindesteinstufungen im Verordnungsweg vorgenommen (§ 4 Abs 5 [nunmehr Abs 3] BPGG). (T1) Veröff: SZ 70/83
- 10 ObS 132/97b
Entscheidungstext OGH 22.05.1997 10 ObS 132/97b
Beisatz: Hochgradig sehbehinderte Personen haben einen weitgehend gleichartigen Pflegebedarf, sodass durch die Einbeziehung dieser Personengruppe die in § 4 Abs 3 BPGG eingeräumte Verordnungsermächtigung nicht überschritten wurde. Für den Anspruch auf Pflegegeld ist in diesen Fällen allein auf die von der Verordnung für die Mindesteinstufung determinierten Voraussetzungen abzustellen. Entspricht die Diagnose der gesetzlichen Definition, dann ist von der gesetzlichen Mindesteinstufung auszugehen, ohne dass der konkrete Pflegebedarf zu prüfen wäre. (T2)
- 10 ObS 127/97t
Entscheidungstext OGH 22.05.1997 10 ObS 127/97t
nur T1
- 10 ObS 292/97g
Entscheidungstext OGH 09.09.1997 10 ObS 292/97g
nur T1
- 10 ObS 356/99x
Entscheidungstext OGH 23.05.2000 10 ObS 356/99x
Beisatz: Dieser Grundsatz ist im Rahmen der nunmehr in § 4a BPGG (idF BGBl I 1998/111) geregelten Mindesteinstufungen auch gesetzlich verankert worden. Nach Abs 7 leg cit ist der Pflegebedarf gemäß § 4 BPGG, d. h. funktionsbezogen, festzustellen, wenn beim Pflegegeldwerber zusätzliche Behinderungen vorliegen. Ergibt diese Beurteilung eine höhere Einstufung, so gebührt das entsprechende (höhere) Pflegegeld. (T3)
- 10 ObS 61/00v
Entscheidungstext OGH 23.05.2000 10 ObS 61/00v
Beisatz: § 4a BPGG idF BGBl 1998/111. (T4)
- 10 ObS 110/00z
Entscheidungstext OGH 23.05.2000 10 ObS 110/00z
nur: Während das BPGG und die EinstV grundsätzlich vom Konzept der funktionsbezogenen Beurteilung des Pflegebedarfes ausgehen, dh von der individuell erforderlichen Betreuung und Hilfe, so werden für bestimmte Behindertengruppen mit weitgehend gleichartigem Pflegebedarf - insoweit also diagnosebezogen - Mindesteinstufungen im Verordnungsweg vorgenommen. (T5)
- 10 ObS 153/00y
Entscheidungstext OGH 27.06.2000 10 ObS 153/00y
Vgl auch; Beisatz: Die Aufzählung der Diagnosen in § 4a Abs 1 BPGG ist daher analogiefähig. (T6)
- 6 Ob 122/01m
Entscheidungstext OGH 14.03.2002 6 Ob 122/01m
nur T1
- 10 ObS 386/01i
Entscheidungstext OGH 14.05.2002 10 ObS 386/01i
Auch; Beis wie T5; Beisatz: Hier: § 4a oöPGG. (T7) Beisatz: Diese Vorgangsweise des Gesetzgebers kann nicht als unsachlich angesehen werden. (T8)
- 10 ObS 412/02i
Entscheidungstext OGH 14.01.2003 10 ObS 412/02i
Vgl auch; Beisatz: Die in § 4a Abs 1 BPGG (und den Landes-Pflegegeldgesetze mit Ausnahme des KrntPGG) enthaltene Wertung ist verallgemeinerungsfähig, dass eine diagnosebezogene Einstufung aufgrund der Angewiesenheit auf den Gebrauch eines Rollstuhls bei einer Person im Alter der Betroffenen (11 Jahre) noch nicht in Betracht kommt. Dies gilt auch für das KrntPGG, welches in seinem § 4a Abs 1 bis 3 keine altersmäßige Untergrenze in der Form, dass nur Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, für dort angeführten diagnosebezogenen Mindesteinstufungen in Betracht kommen, enthält. (T9)
- 10 ObS 279/03g
Entscheidungstext OGH 10.02.2004 10 ObS 279/03g
Auch; Beisatz: Ob überhaupt ein Bedarf nach Betreuung und Hilfe bei bestimmten Verrichtungen besteht ist daher nicht abstrakt, sondern konkret für den jeweiligen Einzelfall zu prüfen. (T10)
- 10 ObS 178/04f
Entscheidungstext OGH 25.01.2005 10 ObS 178/04f
Vgl auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106384
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2010
Dokumentnummer
JJR_19961213_OGH0002_010OBS02349_96F0000_001