Rechtssatz RS0106763
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106763
Entscheidungsdatum
07.08.2025
Rechtssatz
Absender nach der CMR ist immer der Vertragspartner des Frachtführers. Es kann daher auch ein Spediteur oder ein anderer Frachtführer als Absender auftreten.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 2354/96z
Entscheidungstext OGH 26.11.1996 1 Ob 2354/96z
- 1 Ob 189/01b
Entscheidungstext OGH 29.01.2002 1 Ob 189/01b
Beisatz: Absender im Sinn der CMR ist der Auftraggeber des Frachtführers; er ist der eigentliche Vertragspartner des Beförderers, der den Frachtvertrag im eigenen Namen abgeschlossen hat. (T1)
- 3 Ob 257/03w
Entscheidungstext OGH 26.08.2004 3 Ob 257/03w
Vgl; nur: Absender ist immer der Vertragspartner des Frachtführers. (T2); Beisatz: Am Frachtgeschäft sind regelmäßig drei Personen beteiligt: Als Vertragspartner der Absender, welcher im eigenen Namen und auf eigene oder fremde Rechnung mit dem Frachtführer den Frachtvertrag abschließt und der Frachtführer, der die Beförderung unternimmt. Der Empfänger, dem das Gut abgeliefert werden soll, ist nicht Vertragspartner, es sei denn, er ist zugleich auch Absender. (T3); Beisatz: Wer Absender ist, ergibt sich im Allgemeinen aus der Eintragung im Frachtbrief. Doch kann die durch die Eintragung begründete Vermutung durch andere Umstände (im Prozess) widerlegt werden. (T4); Beisatz: Hier: Eisenbahnfrachtvertrag. (T5)
- 4 Ob 77/06m
Entscheidungstext OGH 20.06.2006 4 Ob 77/06m
Auch; Beisatz: Der Frachtvertrag ist ein Vertrag zugunsten Dritter. Vertragspartner sind der Absender und der Frachtführer, begünstigter Dritter ist der Empfänger. (T6); Veröff: SZ 2006/90
- 7 Ob 216/10f
Entscheidungstext OGH 26.04.2011 7 Ob 216/10f
Veröff: SZ 2011/54
- 7 Ob 5/13f
Entscheidungstext OGH 18.02.2013 7 Ob 5/13f
Auch; Beisatz: Hier: Vertragspartner des Unterfrachtführers. (T7)
- 7 Ob 50/20h
Entscheidungstext OGH 08.07.2020 7 Ob 50/20h
- 7 Ob 47/25z
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 07.08.2025 7 Ob 47/25z
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106763
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2025
Dokumentnummer
JJR_19961126_OGH0002_0010OB02354_96Z0000_002