Rechtssatz RS0108146
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108146
Entscheidungsdatum
20.05.2014
Rechtssatz
Eine Einräumung von Wohnungseigentum kann sich nur auf solche selbstständigen Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten beziehen, an denen Wohnungseigentum noch nicht begründet ist. Erwirbt jemand (vor oder nach Durchführung einer Änderung im Sinne des § 3 Abs 2 Z 2 WEG) ein Objekt, an dem Wohnungseigentum bereits begründet ist, kommt eine Anmerkung der "Einräumung von Wohnungseigentum" nach § 24 a Abs 2 WEG nicht mehr in Frage.Eine Einräumung von Wohnungseigentum kann sich nur auf solche selbstständigen Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten beziehen, an denen Wohnungseigentum noch nicht begründet ist. Erwirbt jemand (vor oder nach Durchführung einer Änderung im Sinne des Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 2, WEG) ein Objekt, an dem Wohnungseigentum bereits begründet ist, kommt eine Anmerkung der "Einräumung von Wohnungseigentum" nach Paragraph 24, a Absatz 2, WEG nicht mehr in Frage.
Anmerkung
Bem: Dieser Rechtssatz entspricht inhaltlich dem RS0111839. In Hinkunft wird nur mehr der gegenständliche Rechtssatz weitergeführt, während beim aufgelassenen RS0111839 keine weiteren Indizierungen erfolgen. Es sollte künftig nur mehr der vorliegende Rechtssatz zitiert werden.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 139/97w
Entscheidungstext OGH 13.05.1997 5 Ob 139/97w
- 5 Ob 164/98y
Entscheidungstext OGH 23.06.1998 5 Ob 164/98y
nur: Eine Einräumung von Wohnungseigentum kann sich nur auf solche selbstständigen Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten beziehen, an denen Wohnungseigentum noch nicht begründet ist. Erwirbt jemand ein Objekt, an dem Wohnungseigentum bereits begründet ist, kommt eine Anmerkung der "Einräumung von Wohnungseigentum" nach § 24 a Abs 2 WEG nicht mehr in Frage. (T1); Beisatz: Hier: Einräumungserklärung von einem Wohnungseigentumsorganisator, der zugleich Wohnungseigentümer ist. (T2)
- 5 Ob 172/98z
Entscheidungstext OGH 23.06.1998 5 Ob 172/98z
nur T1
- 5 Ob 276/00z
Entscheidungstext OGH 24.10.2000 5 Ob 276/00z
Auch; nur T1
- 5 Ob 277/00x
Entscheidungstext OGH 07.11.2000 5 Ob 277/00x
- 5 Ob 154/04i
Entscheidungstext OGH 07.12.2004 5 Ob 154/04i
Vgl aber; Beisatz: Die Bestimmungen des WEG über die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum sind auf den Erwerb eines Teiles eines bestehenden Wohnungseigentumsobjektes, das in mehrere selbständige Wohnungseigentumsobjekte geteilt wird, analog anzuwenden. (T3); Beisatz: Hier: § 40 Abs 2 WEG 2002. (T4)
- 5 Ob 219/13m
Entscheidungstext OGH 20.05.2014 5 Ob 219/13m
Veröff: SZ 2014/54
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108146
Zuletzt aktualisiert am
22.04.2021
Dokumentnummer
JJR_19970513_OGH0002_0050OB00139_97W0000_002