Rechtssatz RS0109397
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109397
Entscheidungsdatum
21.04.2023
Rechtssatz
Gegen eine vollbeendete und damit nicht parteifähige Gesellschaft kann kein Prozessrechtsverhältnis begründet werden. Die Fortsetzung eines anhängigen Passivprozesses der Gesellschaft trotz Vollbeendigung setzt nämlich voraus, dass ein Prozeßrechtsverhältnis bereits zuvor begründet wurde.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 17/98k
Entscheidungstext OGH 11.03.1998 9 ObA 17/98k
Veröff: SZ 71/50
- 8 ObA 2344/96f
Entscheidungstext OGH Verstärkter Senat 22.10.1998 8 ObA 2344/96f
Verstärkter Senat; Auch; Beisatz: Wird die beklagte Kapitalgesellschaft während eines anhängigen Prozesses gelöscht, ist das Verfahren auf Begehren des Klägers fortzusetzen. Strebt der Kläger hingegen nicht die Fortsetzung des Verfahrens gegen die gelöschte Gesellschaft an, ist die Klage zurückzuweisen und das bisherige Verfahren für nichtig zu erklären. (T1) Veröff: SZ 71/175
- 1 Ob 2/00a
Entscheidungstext OGH 25.01.2000 1 Ob 2/00a
Vgl
- 8 Ob 348/99f
Entscheidungstext OGH 13.04.2000 8 Ob 348/99f
Auch; nur: Gegen eine vollbeendete und damit nicht parteifähige Gesellschaft kann kein Prozessrechtsverhältnis begründet werden. (T2)
- 8 ObA 274/01d
Entscheidungstext OGH 15.11.2001 8 ObA 274/01d
nur T2; Beisatz: Hier: Verein. (T3)
- 9 ObA 95/02i
Entscheidungstext OGH 22.05.2002 9 ObA 95/02i
Beis wie T1
- 8 Ob 197/02g
Entscheidungstext OGH 19.12.2002 8 Ob 197/02g
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Die Grundsätze der SZ 71/175 sind auch auf eine beklagte GmbH bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens nach Klagserhebung (hier: Räumung) anzuwenden. (T4)
- 1 Ob 153/02k
Entscheidungstext OGH 25.03.2003 1 Ob 153/02k
Vgl; Beis wie T1; Beis wie T4; Veröff: SZ 2003/27
- 7 Ob 242/03v
Entscheidungstext OGH 21.04.2004 7 Ob 242/03v
Auch; Beis wie T1; Beis wie T4
- 8 ObA 47/04a
Entscheidungstext OGH 28.04.2005 8 ObA 47/04a
Auch; Beisatz: Wird die Klage gegen eine GmbH erhoben, die bereits voll beendet ist, so mangelt es an der Prozessvoraussetzung der Parteifähigkeit und die Klage ist zurückzuweisen. (T5)
- 3 Ob 122/06x
Entscheidungstext OGH 27.06.2006 3 Ob 122/06x
nur T2; Beisatz: Die Behebung des Mangels der Parteifähigkeit einer durch Verschmelzung erloschenen Gesellschaft, deren Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Gesellschaft übertragen wurde, durch Einleitung eines Verbesserungsverfahrens im Sinn des § 6 ZPO ist zulässig. (T6); Veröff: SZ 2006/94
- 8 ObA 46/06g
Entscheidungstext OGH 19.06.2006 8 ObA 46/06g
- 1 Ob 254/09y
Entscheidungstext OGH 29.01.2010 1 Ob 254/09y
nur T2; Beis wie T5
- 8 ObA 19/23m
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 21.04.2023 8 ObA 19/23m
vgl; nur T2: Hier: Die beklagte GmbH war zwar nach Einbringung der Mahnklage, aber noch vor wirksamer Zustellung des Zahlungsbefehls an sie amtswegig wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 40 FBG gelöscht worden. Das Vorbringen des Klägers in seinem „Antrag auf Fortsetzung der Zustellung“ war nicht geeignet, die Vermutung der Vermögenslosigkeit der Beklagten zu widerlegen. (T7)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109397
Zuletzt aktualisiert am
13.06.2023
Dokumentnummer
JJR_19980311_OGH0002_009OBA00017_98K0000_001