Rechtssatz RS0113652
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0113652
Entscheidungsdatum
19.11.2025
Rechtssatz
Eine Einschränkung des Grundsatzes der Privatautonomie wird nur bei Vorliegen besonderer Umstände zur Lösung schwerwiegender Interessenkollisionen in Kauf genommen, wie etwa im Falle monopolartiger Betriebe, denen Kontrahierungszwang zu angemessenen Bedingungen auferlegt wird. Dies wird dem Verkehr jedoch nur in solchen Fällen zugemutet, in denen die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern oder Leistungen zu sichern ist und in denen die ungleichen Machtverhältnisse zwischen Anbietern und Nachfragenden nicht anders ausgleichbar sind. Im vorliegenden Fall mag zwar die Reiki-Allianz gewissermaßen monopolartig Leistungen des Reiki anbieten, doch kann den Anbietern deshalb im Sinne der Privatautonomie eine freie Preisbildung überlassen bleiben, weil es sich nicht um für das Leben unbedingt erforderliche Güter oder Leistungen handelt, sodass ein Regulativ weder angebracht noch zuzumuten ist.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 187/99i
Entscheidungstext OGH 13.04.2000 6 Ob 187/99i
- 9 Ob 6/03b
Entscheidungstext OGH 07.05.2003 9 Ob 6/03b
Vgl auch; nur: Eine Einschränkung des Grundsatzes der Privatautonomie wird nur bei Vorliegen besonderer Umstände zur Lösung schwerwiegender Interessenkollisionen in Kauf genommen, wie etwa im Falle monopolartiger Betriebe, denen Kontrahierungszwang zu angemessenen Bedingungen auferlegt wird. (T1)
- 7 Ob 273/03b
Entscheidungstext OGH 19.11.2003 7 Ob 273/03b
Vgl auch; nur T1
- 7 Ob 269/06v
Entscheidungstext OGH 09.05.2007 7 Ob 269/06v
Vgl auch; nur T1
- 1 Ob 125/09b
Entscheidungstext OGH 13.10.2009 1 Ob 125/09b
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier zum Kontrahierungszwang eines Vereins gegenüber Aufnahmewerbern. (T2)
Bem: Siehe dazu auch RS125579. (T3)
Veröff: SZ 2009/135
- 3 Ob 70/13k
Entscheidungstext OGH 19.12.2013 3 Ob 70/13k
Auch; Beisatz: Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) ist im Hinblick auf ihre Alleinstellung als Betreiberin des Netzes der Bundesautobahnen als monopolartiger Betrieb zu qualifizieren, den eine Kontrahierungspflicht zu angemessenen Bedingungen trifft. Sie ist zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, innerhalb derer sie nicht in unsachlicher Weise differenzieren darf. (T4)
- 4 Ob 48/14h
Entscheidungstext OGH 23.04.2014 4 Ob 48/14h
Vgl auch; Veröff: SZ 2014/39
- 1 Ob 39/17t
Entscheidungstext OGH 26.04.2017 1 Ob 39/17t
Vgl auch; Beisatz: Dies gilt nicht nur bei Verträgen über lebensnotwendige Güter. (T5)
Beisatz: Spiegelbildlich muss auch ein sachlicher Grund für die Kündigung eines schon bestehenden Vertrags vorliegen. Daran ändert auch eine formal im Vertrag enthaltene Vereinbarung über ein ordentliches Kündigungsrecht nichts. (T6)
- 6 Ob 211/17y
Entscheidungstext OGH 21.12.2017 6 Ob 211/17y
Auch; nur T1
- 6 Ob 55/18h
Entscheidungstext OGH 24.01.2019 6 Ob 55/18h
Auch; nur: Eine Einschränkung des Grundsatzes der Privatautonomie wird nur bei Vorliegen besonderer Umstände zur Lösung schwerwiegender Interessenkollisionen in Kauf genommen. (T7); Veröff: SZ 2019/5
- 3 Ob 7/24m
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 17.04.2024 3 Ob 7/24m
nur T1
- 5 Ob 34/24x
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 22.04.2024 5 Ob 34/24x
- 3 Ob 238/23f
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 17.04.2024 3 Ob 238/23f
nur T1
- 3 Ob 243/23s
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 17.04.2024 3 Ob 243/23s
nur T1
- 3 Ob 10/24b
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 17.04.2024 3 Ob 10/24b
nur T1
- 9 Ob 3/24t
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 16.05.2024 9 Ob 3/24t
nur T1
- 8 Ob 12/24h
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 22.05.2024 8 Ob 12/24h
- 8 Ob 7/24y
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 22.05.2024 8 Ob 7/24y
Beisatz: Hier: Freie Auswahlmöglichkeit des Verbrauchers aus verschiedenen Stromanbietern. (T8)
Anm: vgl 6 Ob 277/08s zur Liberalisierung des Strommarktes.
- 5 Ob 142/24d
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 14.11.2024 5 Ob 142/24d
vgl
- 7 Ob 165/25b
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 19.11.2025 7 Ob 165/25b
vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113652
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2026
Dokumentnummer
JJR_20000413_OGH0002_0060OB00187_99I0000_003