Rechtssatz RS0129247
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0129247
Entscheidungsdatum
25.08.2026
Rechtssatz
Konnte ein/e Bezieher/in von Kinderbetreuungsgeld bei der Antragstellung davon ausgehen, dass er/sie das Kinderbetreuungsgeld in der gesetzlichen Mindestdauer (§ 5 Abs 4 KBGG) beziehen können werde, und kommt es in der Folge durch die frühere Geburt eines weiteren Kindes zur Verkürzung dieser Frist, ist zumindest in dieser Konstellation § 5 Abs 4 KBGG im Wege einer teleologischen Reduktion dahin zu interpretieren, dass die Mindestbezugsdauer ohne Verlust der für den verkürzten Zeitraum zuerkannten Leistungen auch unterschritten werden kann.Konnte ein/e Bezieher/in von Kinderbetreuungsgeld bei der Antragstellung davon ausgehen, dass er/sie das Kinderbetreuungsgeld in der gesetzlichen Mindestdauer (Paragraph 5, Absatz 4, KBGG) beziehen können werde, und kommt es in der Folge durch die frühere Geburt eines weiteren Kindes zur Verkürzung dieser Frist, ist zumindest in dieser Konstellation Paragraph 5, Absatz 4, KBGG im Wege einer teleologischen Reduktion dahin zu interpretieren, dass die Mindestbezugsdauer ohne Verlust der für den verkürzten Zeitraum zuerkannten Leistungen auch unterschritten werden kann.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 85/13t
Entscheidungstext OGH 17.12.2013 10 ObS 85/13t
- 10 ObS 177/13x
Entscheidungstext OGH 25.02.2014 10 ObS 177/13x
Beisatz: Hier: Geburt des zweiten Kindes um 6 Tage früher als erwartet und daher 2‑Monatsfrist des § 5 Abs 4 KBGG nicht erfüllt. (T1)
- 10 ObS 192/21i
Entscheidungstext OGH 24.05.2022 10 ObS 192/21i
Vgl; Beisatz: Hier: Diese teleologische Reduktion ist auch auf die Bestimmung nach § 3 Abs 5 KBGG anwendbar. (T2)
- 10 ObS 21/25y
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 24.04.2025 10 ObS 21/25y
vgl; Beisatz: Hier: § 3 Abs 5 KBGG idF BGBl I 2016/53. (T3)
Beisatz: Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist die Regelung des § 3 Abs 5 KBGG überschießend und daher teleologisch dahin zu reduzieren, dass die darin normierte Mindestbezugsdauer ohne Verlust der für den verkürzten Zeitraum zuerkannten Leistungen unterschritten werden kann, wenn der Bezieher von Kinderbetreuungsgeld bei der Antragstellung davon ausgehen konnte, Kinderbetreuungsgeld in der gesetzlichen Mindestdauer beziehen zu können, und es in der Folge aufgrund eines nachträglich eintretenden, nicht in der Ingerenz des Beziehers liegenden Umstands zu einer Verkürzung dieser Frist kommt. (T4)
- 10 ObS 73/25w
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 13.01.2026 10 ObS 73/25w
vgl; Beisatz wie T3; Beisatz wie T4
Beisatz: Dies gilt in gleicher Weise für die Parallelbestimmung des § 24b Abs 4 KBGG. (T5)
Beisatz: Hier: Unterlassene Wohnsitzmeldung. (T6)
- 10 ObS 49/26t
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 30.06.2026 10 ObS 49/26t
Beisatz nur wie T4
- 10 ObS 37/26b
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 19.05.2026 10 ObS 37/26b
vgl; Beisatz wie T4
- 10 ObS 72/26z
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 25.08.2026 10 ObS 72/26z
Beisatz wie T4; Beisatz wie T5
- 10 ObS 56/26x
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 25.08.2026 10 ObS 56/26x
Beisatz wie T2; Beisatz wie T4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129247
Zuletzt aktualisiert am
05.10.2026
Dokumentnummer
JJR_20131217_OGH0002_010OBS00085_13T0000_001