RS0062647
Rechtssatz
1973 – zuletzt 12.12.1973Zivilrecht
Die Frachtkostenforderung aus dem Frachtbrief steht ungeachtet eines anderen Inhaltes des Beförderungsvertrages jenem Frachtführer, der Gut und Frachtbrief in Händen hat, gegen den Empfänger zu, der von ihm die Ablieferung des Gutes und Übergabe des Frachtb …