RS0050701
Rechtssatz
15.06.1993Zivilrecht
Nur ein aus einer Beschäftigung resultierender, über der Geringfügigkeitsgrenze liegender Einkommensbezug schließt Arbeitslosigkeit aus, wobei rechtlich völlig bedeutungslos ist, ob und auf welche Weise eine solche Beschäftigung vertraglich fundiert ist.