RS0131919
Rechtssatz
17.01.2018Zivilrecht
Aus dem Wortlaut des § 48 Abs 1 DSG folgt, dass neben den aufgezählten Bestimmungen des DSG, darunter § 5 Abs 4 DSG, stets auch das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf Datenschutz des § 1 DSG anzuwenden ist. Damit sollen aber auch § 32 Abs 1 bis …