RS0090780
Rechtssatz
1995 – zuletzt 20.06.2000Zivilrecht
Die Regelung des Art 32 Abs 1 lit a CMR nimmt auf Rückgriffsansprüche des Hauptfrachtführers gegen seinen Unterfrachtführer, auf den die Voraussetzungen des Art 34 CMR nicht zutreffen, nicht Bedacht. Aus Art 39 Abs 4 CMR läßt sich jedoch auch für solche Rüc …