RS0053156
Rechtssatz
18.06.1958Strafrecht
Wenn nicht erkennbar ist, ob der ausliefernde Staat wegen der gesamten Tathandlung des Angeklagten die Verfolgung dem inländischen Gericht überlassen hat, so ist das inländische Gericht verpflichtet, vom ausliefernden Staat eine Äußerung darüber einzuholen, …