RS0107697
Rechtssatz
1997 – zuletzt 29.04.2026Zivilrecht
Auch eine befristete Bankgarantie ist als Sicherheitsleistung geeignet, wenn sie weder zusätzliche Bedingungen noch Effektivklauseln enthält. Wird sie nicht rechtzeitig prolongiert, ist das Gericht verpflichtet, sie rechtzeitig abzurufen.