RS0077002
Rechtssatz
1991 – zuletzt 21.02.2017Zivilrecht
Grundsätzlich ist zwar an der hA, nach welcher Urheberrechtsverletzungen durch Rundfunksendungen kollisionsrechtlich nur nach dem Recht des Ausstrahlungslandes zu beurteilen sind und der Erwerb der Sendebewilligung für das Land, in dem die Ausstrahlung stat …