RS0120478
Rechtssatz
2005 – zuletzt 21.10.2022Zivilrecht
Ein Kartell, das sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, hat schon seinem Wesen nach die Wirkung, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, indem es die wirtschaftliche Verflechtung behindert.