RS0062996
Rechtssatz
1966 – zuletzt 27.05.1993Zivilrecht
Hat ein Erblasser letztwillig über seine, eine wirtschaftliche Einheit bildenden Liegenschaften (Erbhof) derart verfügt, daß er diese Einheit, in mehrere Teile zerlegt, seinen Kindern hinterlassen hat, und erfüllen einzelne dieser Teile die Voraussetzungen …