RS0113280
Rechtssatz
2000 – zuletzt 09.03.2000Zivilrecht
Bei der Neueintragung darf die Firma keinen anderen Namen als den des persönlich haftenden Gesellschafters - somit nicht den Namen eines Kommandististen - und keinen Bestandteil enthalten, der objektiv geeignet ist, eine Täuschung iSd § 18 Abs 2 HGB zu erwe …