RS0113227
Rechtssatz
zuletzt 01.02.2000Zivilrecht
Wendet eine [hier] KEG, die nach Streitanhängigkeit durch Einbringung ihres Unternehmens in eine GmbH als "aufgelöst und vollbeendet" gelöscht wurde, im Passivprozess eine Gegenforderung zur Aufrechnung ein, so steht dies der Vollbeendigung und dem Verlust …