RS0051688
Rechtssatz
1992 – zuletzt 25.05.1999Zivilrecht; Strafrecht
Den allgemeinen Maßstab dafür, ob die mit einem bestimmten Verhalten verbundene Gefahr als sozialinadäquat einzustufen ist, bildet das gedachte Verhalten einer Modellfigur, die dem jeweiligen Verkehrskreis zu entnehmen ist. Maßfigur für die Sozialadäquanz d …