RS0084459
Rechtssatz
12.12.1995Strafrecht
Die inländische Gerichtsbarkeit über einen Täter, der zur Zeit der Tat Ausländer war und im Inland betreten wird, zur Bestrafung wegen anderer als der im §§ 63 und 64 StGB bezeichneten Taten hat zur Voraussetzung, daß der Täter aus einem anderen Grund als w …