RS0085873
Rechtssatz
zuletzt 09.07.1991Zivilrecht
Das Verschulden im Sinn des § 2 Abs 1 lit c ARÜG kann nicht darin gelegen sein, daß sich der Versicherte vor dem 11.07.1953 freiwillig auf das Gebiet eines Staates begeben hat, aus dem er seinen Wohnsitz in der Folge nicht mehr vor dem 27.11.1961 nach Öster …