RS0085594
Rechtssatz
05.12.1990Zivilrecht
Es entspricht keinem zu billigenden Verständnis der auf Verfahrensbeschleunigung, nicht aber auf Verfahrensabschneidung gerichteten Bestimmung des § 39 Abs 1 ASGG, die Klage als unschlüssig zurückzuweisen, wenn das Gericht sie zunächst als schlüssig angeseh …