RS0084611
Rechtssatz
1987 – zuletzt 03.11.2005Zivilrecht
Liegt der Schaden des Sozialversicherers darin, daß er Sozialversicherungsbeiträge, die ihm dafür gebühren, daß er die Dienstnehmer (hier: GmbH) sozialversichert hielt, nicht hereinbringen konnte, ist dieser Schaden unabhängig davon entstanden, ob und in we …