RS0053094
Rechtssatz
1989 – zuletzt 30.06.2005Zivilrecht
Grundsätzlich - dh von Fällen grober Pflichtverletzungen abgesehen - hat der Lehrling für die Zeit eines lehrgangsmäßigen Berufsschulbesuches, solange Berufsschulpflicht besteht, auch dann Anspruch auf Weiterzahlung der Lehrlingsentschädigung, wenn er einen …