RS0131709
Rechtssatz
zuletzt 27.07.2017Zivilrecht
Die Aussage‑(verweigerungs‑)pflicht des Arztes in einem Verfahren, in welchem die Testierfähigkeit des Erblassers geklärt werden muss, richtet sich nach dem feststellbaren oder mutmaßlichen Willen des Erblassers, den Arzt von seiner Verschwiegenheitspflicht …