RS0113817
Rechtssatz
2000 – zuletzt 08.05.2002Strafrecht
Gewöhnlicher Aufenthalt eines Jugendlichen, dessen Eltern in Oberösterreich leben, in einem Hotel in Tirol, wo er seit zwei Tagen - in auf unbestimmte Zeit angelegtem (jedoch unter Vereinbarung vierzehntägiger Probezeit eingegangenem) Dienstverhältnis - als …