RS0065693
Rechtssatz
27.05.1980Zivilrecht
Wird eine höhere als die gesetzliche Mindestanzahlung (§ 20 Abs 1 KSchG) vereinbart, so verliert der Verkäufer, der die Sache dem Verbraucher übergeben hat, ohne die Mindestanzahlung erhalten zu haben, nur den Anspruch auf diese, nicht auch auf den den Betr …