RS0118127
Rechtssatz
09.09.2003Zivilrecht
Um die Frage beantworten zu können, ob die Voraussetzungen des §18c Abs2 MRG vorliegen, ist zunächst genau zu klären, welche Mieter in welchem Ausmaß Benützungsrechte schon bisher in Anspruch genommen haben und ob die Benützungsrechte in diesem Umfang durch …