RS0066850
Rechtssatz
26.05.1992Zivilrecht
Betreibt der Markeninhaber kein einschlägiges Unternehmen mehr, ist sein Markenrecht erloschen; daran ändert nichts, daß nunmehr sein Lizenznehmer das Unternehmen führt. Nur wenn der Inhaber selbst weiterhin ein einschlägiges Unternehmen betrieben hätte, wä …