RS0135289
Rechtssatz
zuletzt 21.01.2025Zivilrecht
Der Verbraucher kann von einer Pauschalreise nach § 10 Abs 2 PRG zurücktreten, wenn ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsreisender im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vernünftigerweise annehmen könne, dass diese Um …