RS0046780
Rechtssatz
1952 – zuletzt 07.09.2000Zivilrecht
Gastwirte, ausgenommen bloße Herbergswirte, sind Kaufleute. - Schafft ein Gastwirt für sein Gastgewerbe einen Musikautomaten an, so schließt er ein Handelsgeschäft, auf das die Bestimmungen des RatenG keine Anwendung finden, bei dem daher auch dann eine wir …