Rechtssatz RS0065179
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065179
Entscheidungsdatum
21.11.2006
Rechtssatz
Gründungsgeschäfte eines Verbrauchers, der Kaufmann wird, sind gemäß § 1 Abs 3 KSchG Verbrauchergeschäfte. Der vom KSchG verfolgte Gesetzeszweck, die Anfechtung wegen laesio enormis wirksamer zu gestalten (§§ 33, 34 KSchG; § 935 erster Halbsatz ABGB; § 351a HGB), führt zu der Auslegung, dass Gründungsgeschäfte eines Verbrauchers keine Handelsgeschäfte sind.Gründungsgeschäfte eines Verbrauchers, der Kaufmann wird, sind gemäß Paragraph eins, Absatz 3, KSchG Verbrauchergeschäfte. Der vom KSchG verfolgte Gesetzeszweck, die Anfechtung wegen laesio enormis wirksamer zu gestalten (Paragraphen 33, 34, KSchG; Paragraph 935, erster Halbsatz ABGB; Paragraph 351 a, HGB), führt zu der Auslegung, dass Gründungsgeschäfte eines Verbrauchers keine Handelsgeschäfte sind.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 523/95
Entscheidungstext OGH 28.03.1995 4 Ob 523/95
Veröff: SZ 68/66
- 10 Ob 2029/96x
Entscheidungstext OGH 07.05.1996 10 Ob 2029/96x
- 2 Ob 555/95
Entscheidungstext OGH 26.05.1997 2 Ob 555/95
nur: Gründungsgeschäfte eines Verbrauchers, der Kaufmann wird, sind gemäß § 1 Abs 3 KSchG Verbrauchergeschäfte. (T1)
- 3 Ob 194/98w
Entscheidungstext OGH 16.09.1998 3 Ob 194/98w
Ähnlich; Beisatz: Auf den Unternehmenserwerb einer natürlichen Person ist § 1 Abs 3 KSchG auch dann anzuwenden, wenn sie durch dieses Geschäft Kaufmann wird (so schon 3 Ob 520/94, (3 Ob 559/95)). (T2)
- 9 Ob 64/01d
Entscheidungstext OGH 23.05.2001 9 Ob 64/01d
nur T1; Beisatz: Vom Schutzzweck des § 1 Abs 3 KSchG sind auch Fälle umfasst, bei denen ehemalige Unternehmer, welche als solche nicht mehr tätig sind, Gründungsgeschäfte für ein neues Unternehmen, sei es auch in derselben wie der schon ausgeübten Branche, tätigen. (T3)
- 2 Ob 184/02a
Entscheidungstext OGH 08.08.2002 2 Ob 184/02a
nur T1; Beis wie T2
- 3 Ob 180/02w
Entscheidungstext OGH 24.04.2003 3 Ob 180/02w
Auch; nur T1; Beisatz: Der Kaufvertrag eines Verbrauchers als künftiger Kaufmann unterfällt als Gründungsgeschäft nicht der kaufmännischen Rügepflicht der §§ 377f HGB. (T4)
- 4 Ob 139/06d
Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 139/06d
nur T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0065179
Dokumentnummer
JJR_19950328_OGH0002_0040OB00523_9500000_003