RS0110605
Rechtssatz
24.08.1998Zivilrecht
Liegt einer der Tatbestände des § 3 Z 3 NoVAG vor, kann ein bisher nicht in den steuerrechtlichen Vorgang einbezogener Dritter vom Fiskus die auf ihn wirtschaftlich überwälzte NoVA zurückverlangen, wenn er einen der begünstigten Verwendungszwecke (hier: kur …