RS0079943
Rechtssatz
1994 – zuletzt 21.06.2011Zivilrecht
Maßgebend für die Beurteilung, ob der Unterlassungsanspruch verjährt ist, ist der Zeitpunkt der Klageeinbringung und nicht jener, in dem weitere, in der Klage noch nicht erwähnte Verstöße behauptet werden, um den Wegfall der Wiederholungsgefahr zu widerlege …