RS0065014
Rechtssatz
18.09.1980Zivilrecht
Dem KollV, dessen Geltungsbereich auf alle Bediensteten des BAZ, soweit diese nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, ausdrücklich beschränkt ist, (Pkt I des KollV) kann keine Bestimmung entnommen werden, die mit dem Übertritt eines B …