RS0083419
Rechtssatz
1978 – zuletzt 27.05.2010Zivilrecht
Nicht nur schuldrechtliche Gebrauchsüberlassungen, sondern auch Dienstbarkeiten und Nutzungsvorbehalte zugunsten einzelner Wohnungseigentumsbewerber bzw Wohnungseigentümer werden von der Rechtsunwirksamkeit im Sinne des § 24 Abs 1 Z 1 WEG 1975, erfasst (Hie …