Norm Stärkegesetz× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Stärkegesetz Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1992▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.01.199231.12.1994 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 659/1994 28.12.199131.12.1991 § → § — 01.01.198827.12.1991 § → § BGBl. Nr. 620/1987 01.10.196731.12.1987 BGBl. Nr. 218/1967 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1992 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8§ 9Übergangs- und Schlussbestimmungen aus NovellenArt. 2 (ÜR)(Anm.: Zu den § 1 bis 5 und 8, BGBl. Nr. 218/1967)